Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand August 2004
I.
Vertragsannahme
Der Vertragsabschluß kommt ge-
mäß Angebot oder bestehender
Preislisten zustande. Eine Liefer-
ankündigung oder Rechnung des
Verkäufers gilt als Vertragsan-
nahme. Der Käufer anerkennt
die nachfolgenden Geschäftsbe-
dingungen.
II. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Mönchen-
gladbach auf Rechnung und Gefahr
des Käufers. Der Verkäufer ist
nicht verantwortlich für Lieferver-
zögerungen durch höhere Gewalt
oder für Erschwernisse, die die
Lieferung nicht termingerecht er-
möglichen.
III. Gewährleistung
Die Gewährleistung für Maschinen
und Geräte beträgt 2 Jahre nach
Rechnungsdatum. Ausgenommen
sind Abnutzungen oder Beschädi-
gungen an Verschleißteilen, z.B.
Walzen. Bei Eingriffen Unbefugter
oder Fehlbedienung entfällt die
Garantie. |
IV. Preise /
Zahlung
Es gelten die jeweils zum Vertrags-
abschluß gültigen Preise (plus
MwSt.) ab Lager, ohne Spezial-
verpackung, zahlbar gegen Vor-
kasse oder Bankeinzug.
V.
Zahlungsverzug
Entsteht trotzdem ein Zahlungs-
verzugund kommt der Käufer nach
einer Fristsetzung seinen Zahlungs-
verpflichtungen nicht nach, wird
die Lieferung eingestellt. Ohne
Nachweis werden zusätzliche Ver-
zugszinsen in Höhe von 2% über
dem jeweiligen Diskontsatz fällig.
Nach Ermessen des Verkäufers
wird ein Inkassobüro eingeschal-
tet, deren Kosten vom Käufer zu
übernehmen sind oder es wird das
Mahnverfahren eingeleitet. |
VI.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Diese Ware darf an Dritte weder verpfändet
noch übereignet werden.
VII. Anwendbares Recht,
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Als
Gerichtsstand gilt Mönchengladbach. Ausländische Käufer
verpflichten sich, den genannten Gerichtsstandort
ausdrücklich anzuerkennen.
VIII. Teilnichtigkeit/
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Be-stimmungen
dieser Geschäftsbe-dingungen beeinträchtigen
nicht die Wirksamkeit aller anderen
Positionen. |